Schulbegleitung

Dranbleiben 

Schulbegleitung nach SGB Vlll 

Schul­be­gleitung nach SGB VIII bietet Unter­stützung für Kinder und Jugendliche mit beson­deren Bedürfnis­sen, um ihre Teil­habe am Bil­dungssys­tem zu gewährleisten.

Die Schul­be­gleitung ist im §35a SGB VIII ver­ankert, der die Eingliederung­shil­fe für seel­isch behin­derte Kinder regelt. Diese Hil­fe zielt darauf ab, die Teil­habe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Bar­ri­eren im schulis­chen Umfeld abzubauen.

Auf Anfrage durch das Jugen­damt, stellen wir jedem Kind oder Jugendlichen mit dem entsprechen­den Bedarf einen Schul­be­gleit­er zur Verfügung.

Ziel und Aufgaben der Schulbegleitung:

Abstimmen 

1. Individuelle Unterstützung:

Schul­be­gleit­er bieten indi­vidu­elle Hil­fe, die auf die spez­i­fis­chen Bedürfnisse der Schüler abges­timmt ist. Dies kann Unter­stützung im Unter­richt, bei der Bewäl­ti­gung des Schul­wegs oder bei sozialen Inter­ak­tio­nen umfassen.

Teilnehmen 

2. Inklusion:

Die Schul­be­gleitung fördert die Inklu­sion fördert die Entwick­lung von Kindern mit Behin­derun­gen in Regelschulen, indem sie sich­er­stellt, dass die Schüler aktiv am Unter­richt teil­nehmen können.

Sicherstellen 

3. Zusammenarbeit mit Lehrkräften: 

Schul­be­gleit­er arbeit­en eng mit Lehrkräften zusam­men, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Schüler angemessen berück­sichtigt wer­den. Sie sind jedoch nicht dafür ver­ant­wortlich, die päd­a­gogis­chen Auf­gaben der Lehrer zu übernehmen.

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