Information für Jugendämter


UNsere Arbeit
Über unseren Träger
Die Ganzheitliche Förderung Sachsen-Anhalt (GFSA) ist ein anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Seit mehreren Jahren engagieren wir uns für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien, die in herausfordernden Lebenssituationen Unterstützung benötigen.
Unsere Arbeit ist geprägt von einem ganzheitlichen, ressourcenorientierten und systemischen Ansatz. Im Mittelpunkt steht der junge Mensch mit seinen individuellen Stärken, Bedürfnissen und Entwicklungspotenzialen.
Wir verstehen Hilfe zur Erziehung als partnerschaftlichen Prozess, der gemeinsam mit dem Jugendamt, den Familien und weiteren Beteiligten gestaltet wird.
Hinweis
Wir haben freie Plätze in unserer stationären Jugendhilfe
- WG1 — Waldring: 15 Plätze / davon frei: 1
- WG2 — Hafenstraße: 11 Plätze / davon frei: 2
- WG3 — Burgstraße: 7 Plätze / davon frei: 3

Begleiten
Pädagogisches Konzept
Unser pädagogisches Handeln basiert auf den Grundsätzen des SGB VIII sowie auf aktuellen fachlichen Standards der Kinder- und Jugendhilfe.
Wir fördern Kinder, Jugendliche und Familien in ihrer Selbstwirksamkeit, stärken vorhandene Ressourcen und begleiten sie bei der Bewältigung individueller und sozialer Herausforderungen. Dabei arbeiten wir lösungsorientiert, lebensweltbezogen und partizipativ.
Stärken
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf:
- Familiensystemischer Arbeit
- Kinderschutz und Krisenintervention,
- Beziehungsarbeit als Grundlage stabiler Entwicklung,
- Stärkung sozialer und emotionaler Kompetenzen
Wofür wir stehen
Leistungsangebot
Die GFSA bietet im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII folgende Leistungen an:
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) — § 31 SGB VIII im Raum Magdeburg, Bördekreis, Altmarkkreis Salzwedel und Lüchow- Dannenberg
- Erziehungsbeistandschaft — § 30 SGB VIII im Raum Magdeburg, Bördekreis, Altmarkkreis Salzwedel und Lüchow- Dannenberg
- Intensive sozialpäd. Einzelbetreuung — § 35 SGB VIII im Raum Magdeburg, Bördekreis, Altmarkkreis Salzwedel und Lüchow-Dannenberg
- Jugendwohngruppen — § 34 SGB VIII in Haldensleben
- Betreutes Wohnen für junge Erwachsene — § 41 SGB VIII in Haldensleben
- Schulbegleitung — § 35 a SGB VIII im Bördekreis
Unsere Angebote richten sich an Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in ihrer persönlichen, sozialen oder schulischen Entwicklung Unterstützung benötigen. Wir arbeiten bedarfsorientiert, flexibel und eng abgestimmt mit den zuständigen Fachkräften der Jugendämter.

Hilfe
Qualitätssicherung
Die Sicherung und Weiterentwicklung unserer fachlichen Arbeit hat bei der GFSA einen hohen Stellenwert. Unsere Qualität gewährleisten wir durch:
- regelmäßige Supervision und Fachberatung
- hauseigene Psychologin und Ergotherapeutin
- Dokumentation und Evaluation der Hilfeverläufe
- Team- und Fallbesprechungen zur Reflexion, Qualitätssicherung
- Regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende
- Gewaltprävention /Antigewalttraining
- Sozialkompetenztraining
Unsere Mitarbeitenden verfügen über pädagogische und sozialarbeiterische Grundqualifikationen sowie Zusatzqualifikationen, u. a. in Systemischer Beratung, Traumapädagogik, Konfliktmanagement und Deeskalation.
Werte
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
Eine vertrauensvolle und professionelle Kooperation mit den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe bildet die Grundlage unserer Arbeit.
Wir legen besonderen Wert auf:
- eine transparente Kommunikation im gesamten Hilfeprozess
- die aktive Mitwirkung an Hilfeplangesprächen (§ 36 SGB VIII)
- regelmäßige Berichterstattung über den Verlauf und die Ergebnisse der Hilfe
- die Einhaltung von Datenschutz und Schweigepflicht,
- klare Krisen- und Kommunikationswege, um eine schnelle Reaktion bei Bedarf zu gewährleisten
Ziel unserer Zusammenarbeit ist stets eine passgenaue, nachhaltige und lösungsorientierte Hilfe für die betroffenen jungen Menschen und Familien.
Anerkennung
Rechtliche Grundlagen & Datenschutz
Die Ganzheitliche Förderung Sachsen-Anhalt (GFSA) arbeitet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII.
Wir verfügen über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
nach § 75 SGB VIII und schließen unsere Leistungen in Leistungs- und Entgeltvereinbarungen gemäß §§ 78a–f SGB VIII ab.