Schulbegleitung

Dranbleiben
Schulbegleitung nach SGB Vlll
Schulbegleitung nach SGB VIII bietet Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen, um ihre Teilhabe am Bildungssystem zu gewährleisten.
Die Schulbegleitung ist im §35a SGB VIII verankert, der die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder regelt. Diese Hilfe zielt darauf ab, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Barrieren im schulischen Umfeld abzubauen.
Auf Anfrage durch das Jugendamt, stellen wir jedem Kind oder Jugendlichen mit dem entsprechenden Bedarf einen Schulbegleiter zur Verfügung.

Ziel und Aufgaben der Schulbegleitung:
Abstimmen
1. Individuelle Unterstützung:
Schulbegleiter bieten individuelle Hilfe, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Schüler abgestimmt ist. Dies kann Unterstützung im Unterricht, bei der Bewältigung des Schulwegs oder bei sozialen Interaktionen umfassen.
Teilnehmen
2. Inklusion:
Die Schulbegleitung fördert die Inklusion fördert die Entwicklung von Kindern mit Behinderungen in Regelschulen, indem sie sicherstellt, dass die Schüler aktiv am Unterricht teilnehmen können.
Sicherstellen
3. Zusammenarbeit mit Lehrkräften:
Schulbegleiter arbeiten eng mit Lehrkräften zusammen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Schüler angemessen berücksichtigt werden. Sie sind jedoch nicht dafür verantwortlich, die pädagogischen Aufgaben der Lehrer zu übernehmen.